Rote Karte für Leistungskürzungen beim Zahnersatz

Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) warnt vor einer dreifachen Belastung des Zahntechniker-Handwerks durch das geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG).
Wir kritisieren die unverhältnismäßigen Eingriffe in einem Versorgungsbereich, dessen Ausgaben bereits unterdurchschnittlich wachsen.

1. STOPP DES „ZWANGSRABATTS“ BEI DER VERGÜTUNG
Der Gesetzentwurf sieht vor, die jährliche Steigerungsrate der Vergütung (Grundlohnsumme) in den Jahren 2027 bis 2029 um jeweils einen Prozentpunkt zu mindern.

Kritik: Dieser Eingriffe wirkt willkürlich und verschärfft die ohnehin „auseinanderklaffende Schere“ zwischen realen Kostensteigerungen und gedeckelten Vergütungen. Dies gefährdet Investitionen und das Lohnniveau der Fachkräfte.
Forderung: Der VDZI fordert stattdessen eine Flexibilisierung des Verhandlungskorridors auf Landesebene von derzeit 5% auf bis zu 10%. Dies würde den Betrieben ermöglichen, nachweisliche Kostensteigerungen ohne zusätzliche Belastung der Krankenkassen auszugleichen.

 

2. ABLEHNUNG DES FACHZAHNARZTVOR BEHALTS IN DER KIEFERORTHOPÄDIE
Die Beschränkung kieferorthopädischer Behandlungen auf Fachzahnärzte sowie die Altersgrenze von 18 Jahren wird scharf abgelehnt.

Kritik: Für gewerbliche KFO-Labore wäre dieser Wegfall wichtiger Kunden existenzbedrohend. Es drohen irreversible Qualitätsverluste, die Schwächung des Wettbewerbs und Versorgungslücken, insbesondere in ländlichen Regionen.
Forderung: Der VDZI fordert die ersatzlose Streichung des Fachzahnarztvorbehalts.

 

3. ERHALT DER FESTZUSCHÜSSE FÜR PATIENTEN
Die geplante Absenkung der befundbezogenen Festzuschüsse wird abgelehnt.

Kritik: Höhere Eigenanteile könnten Patienten von notwendigen Behandlungen abhalten oder dazu führen, dass sie auf qualitativ hochwertige Versorgungslösungen verzichten.
Forderung: Die Festzuschüsse müssen auf dem bestehenden Niveau belassen werden, um den Zugang zu qualitativ hochwertigem Zahnersatz zu sichern.

 

4. FAIRE EINBINDUNG UND KONTROLLE VON MVZSTRUKTUREN
Zusätzlich zu den Korrekturen am BStabG erhebt der VDZI weitere strukturelle Forderungen:

Beteiligung an KFO-Verhandlungen: Bei der Neugestaltung von Leistungskomplexen in der KFO muss die Expertise der Zahntechniker zwingend einbezogen werden. Es muss sichergestellt sein, dass real erbrachte Laborleistungen abrechenbar
bleiben.
Prüfung von investorengetragenen MVZ: Der Rechtsrahmen für Praxislabore in investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) muss kritisch geprüft werden. Der VDZI sieht hier die Gefahr, dass berufsrechtliche Anforderungen an die engmaschige Anleitung unterlaufen werden und Wertschöpfungsketten zum Nachteil des Handwerks internalisiert werden.

 


 

Fazit: Der VDZI appelliert an den Bundestag, diese Korrekturen vorzunehmen, um die Leistungsfähigkeit des mittelständischen Zahntechniker-Handwerks und die Versorgungssicherheit der Patienten nicht zu gefährden.

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